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Hinweise der Kreisverwaltung
Im Hinblick auf die neuen Anträge für das Schuljahr 2023/2024 bitten wir folgendes zu beachten:
- Wie auch zuvor ist bei jeder Änderung (Schulwechsel oder Umzug) ein neuer Antrag zu stellen. Das Deutschlandticket kann in diesem Fall jedoch behalten werden, da es nicht mehr individuell nur für eine Fahrstrecke gültig ist. Sollten wir nach Prüfung bei uns feststellen, dass ein Schüler oder eine Schülerin keinen Anspruch auf die Übernahme von Schülerbeförderungskosten mehr hat, werden wir das ausgehändigte Ticket in unserem ablehnenden Bescheid zurückfordern.
- Durch die neuen Formate des Deutschlandtickets ist es für uns wichtiger denn je, dass wir auch über Änderungen der Adressen oder Namen umgehend informiert werden.
- Bei einem Verlust des Deutschlandtickets möchten wir Sie bzw. die Eltern weiterhin bitten sich direkt mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung zu setzen, da wir den Fahrkartenverlust nicht bearbeiten können. Nachfolgend haben wir Ihnen nochmal die Kontaktdaten der jeweiligen Verkehrsunternehmen zusammengestellt:
- Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG): 02241-4990
- Koblenzer Verkehrsbetriebe (Koveb): 0261-40220000
- Fribus: 02654-9869969
- Die Ausgabe der Deutschlandtickets erfolgt wie auch in den letzten Schuljahren am ersten Schultag nach den Sommerferien über die Schule, wobei sich die Anzahl der Tickets durch das Format des Handytickets reduziert hat. Auch sind die Schülerinnen und Schüler von der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) bereits seit Mai 2023 mit Chipkarten ausgestattet wurden, die eine Gültigkeit von 5 Jahren haben.