Hausordnung
- Für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und –gelände sind Schüler und Lehrer gleichermaßen verantwortlich.
- Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
- Auf dem Schulgelände darf mit Fahrrädern und Motorfahrzeugen nicht gefahren werden.
- Umgang mit elektronischen Medien:
Alle von Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Mobiltelefone, Bild- und Tonträger einschließlich aller elektronischen Kommunikationsmedien inkl. Zubehör haben während des Aufenthaltes auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet zu sein und werden nicht sichtbar aufbewahrt. -
- Ausnahmen:
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- Nutzung zu einem bestimmten Zeitpunkt durch die Lehrerin/den Lehrer autorisiert
- In den Freistunden sowie in den Pausen ist die Nutzung dieser Geräte für Oberstufenschüler/innen
- auf dem Oberstufenschulhof (Eingang Seminarstraße),
- in der Mediothek sowie
- sowie in anderen ausgewiesenen Zonen gestattet.
- Die Schüler begeben sich nach dem ersten Gong zu den jeweiligen Unterrichtsräumen.
- Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht eingetroffen, meldet sich ein Vertreter der Klasse oder des Kurses im Sekretariat.
- In den großen Pausen begeben sich die Schüler in der Regel auf die Schulhöfe.
- Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde sorgt der Lehrer dafür, dass das Licht gelöscht wird, die Fenster geschlossen, die Jalousien hochgezogen und die Stühle auf die Tische gestellt werden.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist den Schülern der Klassen 5-10 nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
Neuwied, 30. Aug. 2021 Frank Michael Strauss, Schulleiter