Hausordnung

Höflichkeit sowie ein respektvoller und wertschätzender Umgang bestimmen das Zusammenleben in unserem Schulalltag. Ziel dieser Hausordnung ist es, die Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zu schützen und zu stärken. Dies setzt das Einhalten gewisser Regeln voraus, die im Folgenden näher ausgeführt werden.

Die Hausordnung findet ihre pädagogische Ergänzung in unserem Leitbild und ergänzt die Bestimmungen der Schulordnung von Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft trägt Verantwortung für das eigene Handeln und für eine verantwortungsbewusste Nutzung von Schuleigentum.

Die Hausordnung gilt auf unserem Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen.

1. Betreten und Befahren des Schulgeländes

1.1 Auf dem Schulgelände hinter den Toren darf mit Motorfahrzeugen, Elektrofahrzeugen, Rollern, Fahrrädern u.Ä. nicht gefahren werden. Davon ausgenommen sind Lehrerinnen und Lehrer, die auf dem Parkplatz vor der Sporthalle parken, Handwerker, Zulieferer, die Abfallentsorgung und das Mensapersonal.

1.2 Fahrzeuge sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

1.3 Motorbetriebene Zweiräder von Schülerinnen und Schülern sind in und bei den dafür vorgesehenen Unterständen abzustellen.

2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

2.1 Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude

2.1.1    Die Schülerinnen und Schüler halten sich morgens vor dem Unterricht auf den Schulhöfen außerhalb des Schulgebäudes auf. Sie begeben sich nach dem ersten Gong zu den jeweiligen Unterrichtsräumen.

2.1.2    Schülerinnen und Schüler, welche bereits vor 7:40 die Schule erreichen, dürfen sich in den Wintermonatenbis zum ersten Gong in Raum 114 aufhalten.

2.1.3    Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht eingetroffen, meldet sich eine Vertreterin oder ein Vertreter der Klasse oder des Kurses im Sekretariat.

2.1.4    In den großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf die Schulhöfe. Sie dürfen die Bibliothek frequentieren, wenn sie dies direkt zu Beginn der Pause tun. Die Schließfächer dürfen nur zum Ende der Pause (nach dem ersten Gong) aufgesucht werden.

2.1.5    Regenpausen werden von der Schulleitung angesagt. In Regenpausen können sich die Schülerinnen und Schüler im Gebäude aufhalten. Dies gilt ebenfalls vor Schulbeginn bei starkem Regen oder Schneefall. Die Türen der Klassenräume bleiben in Regenpausen geöffnet. Für diese Regelung gilt ein Erprobungszeitraum bis zum 31.10.2023.

2.1.6    Schülerinnen und Schüler der MSS dürfen sich in den Freistunden in den MSS-Räumen und in den Sitzecken im Altbau aufhalten. Ausnahmen sind mit der Schulleitung oder Klassenleitung abzusprechen. Mit Ausnahme der Mittagspause (12:20-13:30) ist das Essen in den Sitzecken untersagt, diese sind außerhalb dieser Mittagspause ausschließlich für Stillarbeit vorgesehen. Nur die dafür vorgesehenen Brandschutz-konformen Möbel dürfen in den Sitzecken stehen.

2.1.7    Die MSS-Räume werden den Stufen von der Schulleitung je nach Stärke des Jahrgangs zugewiesen. Diese Zuordnung erfolgt in jedem Schuljahr neu.

2.1.8    Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist den Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 nur mit besonderer Erlaubnis gestattet (s. SchO § 36).

2.1.9    Alle Besucherinnen und Besucher müssen im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft angemeldet sein.

2.2 Ordnung und Sauberkeit

2.2.1    Für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und -gelände sind Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte gleichermaßen verantwortlich. Müll ist in der Schule grundsätzlich zu vermeiden. Das Mitbringen von Einwegverpackungen sollte auf ein Minimum begrenzt werden. Unvermeidbarer Müll ist von den Verursacherinnen und Verursachern in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

2.2.2   Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden. Wann und ob getrunken werden darf, wird in Absprache mit der Lehrkraft entschieden.

2.2.3    Die Reinigung der Schulhöfe in den beiden großen Pausen wird durch Vertreterinnen und Vertreter aller Klassen und Kurse im Turnus übernommen. Die Durchführung wird durch den Hofdienstplan geregelt.

2.2.4    Die Schülerinnen und Schüler der MSS sind für die Entsorgung des Mülls in den MSS-Räumen und den von ihnen genutzten Sitzecken verantwortlich.

2.2.5    Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde ist das Licht zu löschen, die Fenster sind zu schließen, die Jalousien hochzuziehen und die Stühle auf die Tische zu stellen. Die Lehrerinnen und Lehrer verlassen zuletzt den Raum und schließen diesen ab.

2.2.6    Das Verteilen oder Aushängen von Flugblättern und Plakaten auf dem Schulgelände bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

2.2.7    Das Verhalten in der Mensa regelt die Mensaordnung.

2.3 Sicherheit

2.3.1    Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dafür verantwortlich und tragen aktiv dazu bei, dass unsere Schule ein sicherer Lernort ist. Daher ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und auch von Attrappen gefährlicher Gegenstände untersagt. Dazu gehören unter anderem Messer, Laserpointer etc.

2.3.2    Potentiell gefährliche Gegenstände wie z.B. Scheren oder Zirkel dürfen nur ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Ansonsten verbleiben sie im Mäppchen bzw. in der Schultasche.

2.3.3    Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sich aus dem Fenster zu lehnen und auf Fensterbänke oder Geländer zu steigen.

2.3.4    Beim Spielen auf dem Pausenhof ist darauf zu achten, andere nicht zu gefährden. Das Laufen und Ballspielen im Gebäude ist verboten.

2.3.5    Wegen der Verletzungsgefahr ist das Werfen von Gegenständen, insbesondere Schneebällen auf dem Schulgelände nicht gestattet.

2.3.6    Auf dem Schulgelände sind Schülerinnen und Schülern das Mitführen, der Konsum und das Weitergeben von Alkohol und Drogen jeder Art grundsätzlich verboten und das Rauchen ist untersagt (SchO § 93).

2.3.7    Das Mitbringen, Verteilen wie auch der Verkauf von Drogen an der Schule ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

2.3.8    Das Verhalten im Alarmfall ist durch die Alarmordnung geregelt.

3. Fernbleiben vom Unterricht

3.1 Wenn Schülerinnen oder Schüler wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, muss die Schule unverzüglich (d.h. vor 8 Uhr) informiert werden (s. SchO § 37). Diese Meldung erfolgt vorzugsweise per Mail oder auch per Telefon ans Sekretariat. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten ist der Klassenleitung in Papierformbei der Rückkehr in die Schule, spätestens binnen drei Tagen, vorzulegen oder per Sdui (Eltern-Account) an die Klassenleitung zu schicken.

3.2 Wenn ein (längerfristiges) Fernbleiben im Vorfeld absehbar ist, muss frühestmöglich eine Beurlaubung bei der Schule beantragt werden (Details s. SchO § 38.). Diese erfolgt bei einem Fehlen von bis zu drei Tagen bei der Klassen- oder Stammkursleitung, bei längerfristigem Fehlen bei der Schulleitung.

3.3 Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler im Laufe des Vormittags, muss vor der Heimfahrt eine Abmeldung bei einer Fachlehrkraft sowie eine Meldung im Sekretariat erfolgen.

4. Nutzung digitaler Geräte

4.1 Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 9 ist die Nutzung digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.

Bei Stundenplanänderungen, vorzeitig beendetem Unterricht und Erkrankungen dürfen Schülerinnen und Schüler ihre Geräte nach Rücksprache mit einer Lehrkraft nutzen.

Schülerinnen und Schülern der 10. Klasse ist die Nutzung auf dem Oberstufenschulhof gestattet, der zu diesem Zweck betreten werden darf.

Ab dem Eintreten in die MSS ist die Nutzung in den MSS-Aufenthaltsräumen, auf dem Oberstufenschulhof und in den Sitzecken gestattet.

4.2 Smartphones und andere mobile digitale Endgeräte müssen sich während des Unterrichts stummgeschaltet in einer Tasche – und bei Leistungsüberprüfungen in der Schultasche –  befinden, sofern von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer keine andere Regelung getroffen wurde.

4.3  Die Verwendung von digitalen Endgeräten (auch Smartwatches) während Leistungsüberprüfungen ist ein Täuschungsversuch im Sinne von §55 der Schulordnung.

4.4 Die Nutzung digitaler Endgeräte während des Unterrichts unterliegt der Absprache mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern.

4.5 Den Umgang mit den Schul-iPads regelt eine separate Nutzungsordnung.

4.6 Zum Schutz aller Mitglieder der Schulgemeinschaft sind die allgemein gültigen Datenschutz-Regelungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Fotos, Videos und Tonaufnahmen.

5. Schlussbestimmungen

Verstöße gegen die Hausordnung werden durch pädagogische Maßnahmen und/ oder Ordnungsmaßnahmen auf Grundlage der Schulordnung (§ 95 und folgende) geahndet. Bei Verstößen gegen geltende Gesetze (Diebstahl, Drogendelikte, Sachbeschädigung, Körperverletzung, unerlaubte Bild-/ Tonaufnahmen etc.) wird von der Schulleitung die Polizei informiert und ggfs. Anzeige erstattet.

Neuwied, 06. Sep. 2023                       Frank Michael Strauss, Schulleiter