Hausordnung

  • Für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und –gelände sind Schüler und Lehrer gleichermaßen verantwortlich.
  • Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
  • Auf dem Schulgelände darf mit Fahrrädern und Motorfahrzeugen nicht gefahren werden.
  • Umgang mit elektronischen Medien:
    Alle von Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Mobiltelefone, Bild- und Tonträger einschließlich aller elektronischen Kommunikationsmedien inkl. Zubehör haben während des Aufenthaltes auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet zu sein und werden nicht sichtbar aufbewahrt.
    • Ausnahmen:
      • Nutzung zu einem bestimmten Zeitpunkt durch die Lehrerin/den Lehrer autorisiert
      • In den Freistunden sowie in den Pausen ist die Nutzung dieser Geräte für Oberstufenschüler/innen
        • auf dem Oberstufenschulhof (Eingang Seminarstraße),
        • in der Mediothek sowie
        • sowie in anderen ausgewiesenen Zonen gestattet.
  • Die Schüler begeben sich nach dem ersten Gong zu den jeweiligen Unterrichtsräumen.
  • Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht eingetroffen, meldet sich ein Vertreter der Klasse oder des Kurses im Sekretariat.
  • In den großen Pausen begeben sich die Schüler in der Regel auf die Schulhöfe.
  • Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde sorgt der Lehrer dafür, dass das Licht gelöscht wird, die Fenster geschlossen, die Jalousien hochgezogen und die Stühle auf die Tische gestellt werden.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist den Schülern der Klassen 5-10 nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.

Neuwied, 30. Aug. 2021                       Frank Michael Strauss, Schulleiter